Die Bundesanstalt unterrichtet die zuständigen Landesbehörden über die Erteilung einer Zulassung sowie über deren Änderung.
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ÖLGKontrollStZulV § 15 Unterrichtung der Länder
Verordnung über die Zulassung von Kontrollstellen nach dem Öko-Landbaugesetz
Referenzen
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