Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

ÖLGKontrollStZulV § 17 Inkrafttreten

Verordnung über die Zulassung von Kontrollstellen nach dem Öko-Landbaugesetz

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von