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OrthoptAPrV Anlage 4 (zu § 10 Abs. 2 Satz 1)

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Orthoptistinnen und Orthoptisten

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1990, 570)

               
              
Der Vorsitzende
des Prüfungsausschusses

Zeugnis
über die staatliche Prüfung


Name, Vorname
........................................................................
Geburtsdatum Geburtsort
........................................................................
hat am ..................... die staatliche Prüfung für Orthoptistinnen
und Orthoptisten nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Orthoptistengesetzes vor dem
staatlichen Prüfungsausschuß bei der
............................... in .......................... bestanden.

Sie/Er hat folgende Prüfungsnoten erhalten:
1. im schriftlichen Teil der Prüfung ......................
2. im mündlichen Teil der Prüfung ......................
3. im praktischen Teil der Prüfung ......................

Ort, Datum
............................................. (Siegel)

.............................................
(Unterschrift)

Referenzen

Zitiert von

Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.