Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

OWiG 1968 § 77a Vereinfachte Art der Beweisaufnahme

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

(1) Die Vernehmung eines Zeugen, Sachverständigen oder Mitbetroffenen darf durch Verlesung von Protokollen über eine frühere Vernehmung sowie von Urkunden, die eine von ihnen stammende Äußerung enthalten, ersetzt werden.

(2) Erklärungen von Behörden und sonstigen Stellen über ihre dienstlichen Wahrnehmungen, Untersuchungen und Erkenntnisse sowie über diejenigen ihrer Angehörigen dürfen auch dann verlesen werden, wenn die Voraussetzungen des § 256 der Strafprozeßordnung nicht vorliegen.

(3) Das Gericht kann eine behördliche Erklärung (Absatz 2) auch fernmündlich einholen und deren wesentlichen Inhalt in der Hauptverhandlung bekanntgeben. Der Inhalt der bekanntgegebenen Erklärung ist auf Antrag in das Protokoll aufzunehmen.

(4) Das Verfahren nach den Absätzen 1 bis 3 bedarf der Zustimmung des Betroffenen, des Verteidigers und der Staatsanwaltschaft, soweit sie in der Hauptverhandlung anwesend sind. § 251 Absatz 1 Nummer 3 und 4, Abs. 2 Nr. 1 und 2, Abs. 3 und 4 sowie die §§ 252 und 253 der Strafprozeßordnung bleiben unberührt.

Referenzen

Zitiert von

Vorlagebeschluss vom Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken (Senat für Bußgeldsachen) - 1 Ss (OWi) 112/24
10. April 2025
1 Ss (OWi) 112/24 10. April 2025
Beschluss vom Amtsgericht Sinsheim - 14 OWi 1/23
26. April 2023
14 OWi 1/23 26. April 2023
Beschluss vom Kammergericht (3. Senat für Bußgeldsachen) - 3 ORbs 20/23, 3 ORbs 20/23 - 162 Ss 134/22
15. März 2023
3 ORbs 20/23, 3 ORbs 20/23 - 162 Ss 134/22 15. März 2023
Beschluss vom Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken (Senat für Bußgeldsachen) - 1 OWi 2 SsRs 107/21
10. März 2022
1 OWi 2 SsRs 107/21 10. März 2022
Beschluss vom Kammergericht (3. Senat für Bußgeldsachen) - 3 Ws (B) 40/22, 3 Ws (B) 40/22 - 122 Ss 17/22
11. Februar 2022
3 Ws (B) 40/22, 3 Ws (B) 40/22 - 122 Ss 17/22 11. Februar 2022
Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-4 Kart 8/10 OWi
13. Mai 2014
VI-4 Kart 8/10 OWi 13. Mai 2014