Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

OWiG 1968 § 80a Besetzung der Bußgeldsenate der Oberlandesgerichte

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

(1) Die Bußgeldsenate der Oberlandesgerichte sind mit einem Richter besetzt, soweit nichts anderes bestimmt ist.

(2) Die Bußgeldsenate der Oberlandesgerichte sind mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden besetzt in Verfahren über Rechtsbeschwerden in den in § 79 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Fällen, wenn eine Geldbuße von mehr als fünftausend Euro oder eine Nebenfolge vermögensrechtlicher Art im Wert von mehr als fünftausend Euro festgesetzt oder beantragt worden ist. Der Wert einer Geldbuße und der Wert einer vermögensrechtlichen Nebenfolge werden gegebenenfalls zusammengerechnet.

(3) In den in Absatz 1 bezeichneten Fällen überträgt der Richter die Sache dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern, wenn es geboten ist, das Urteil oder den Beschluss nach § 72 zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nachzuprüfen. Dies gilt auch in Verfahren über eine zugelassene Rechtsbeschwerde, nicht aber in Verfahren über deren Zulassung.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Kammergericht (3. Senat für Bußgeldsachen) - 3 ORbs 223/25
17. Dezember 2025
3 ORbs 223/25 17. Dezember 2025
Beschluss vom Kammergericht (3. Senat für Bußgeldsachen) - 3 ORbs 202/25
17. Dezember 2025
3 ORbs 202/25 17. Dezember 2025
Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 201 ObOWi 713/25
29. September 2025
201 ObOWi 713/25 29. September 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe (1. Senat für Bußgeldsachen) - 1 ORbs 340 SsBs 403/25
9. September 2025
1 ORbs 340 SsBs 403/25 9. September 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Senat für Bußgeldsachen) - 2 ORbs 95/25
8. September 2025
2 ORbs 95/25 8. September 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (1. Senat für Bußgeldsachen) - 1 ORbs 42/25
3. September 2025
1 ORbs 42/25 3. September 2025
Beschluss vom Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken (Senat für Bußgeldsachen) - 1 ORbs 2 SsBs 13/25
29. Juli 2025
1 ORbs 2 SsBs 13/25 29. Juli 2025
Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 202 ObOWi 278/25
7. Juli 2025
202 ObOWi 278/25 7. Juli 2025
Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 201 ObOWi 405/25
30. Juni 2025
201 ObOWi 405/25 30. Juni 2025
Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 202 ObOWi 372/25
12. Juni 2025
202 ObOWi 372/25 12. Juni 2025