PAuswV § 11 Muster für den Personalausweis

Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis

Der Personalausweis ist nach dem in Anhang 1 abgedruckten Muster herzustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen des Anhangs 3 Abschnitt 1.

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