Der vorläufige Personalausweis ist nach dem in Anhang 2 abgedruckten Muster herzustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen des Anhangs 3 Abschnitt 1.
PAuswV § 12 Muster für den vorläufigen Personalausweis
Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Referenzen
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