PAuswV § 12 Muster für den vorläufigen Personalausweis

Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis

Der vorläufige Personalausweis ist nach dem in Anhang 2 abgedruckten Muster herzustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen des Anhangs 3 Abschnitt 1.

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