PersDienstLAusbV Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1 Satz 1)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau

(Fundstelle: BGBl. I 2008, 236 - 239)
- Sachliche Gliederung -

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1 2 3 1   Personalgewinnung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1)
1.1 Personalanwerbung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.1)
a)
Personalbeschaffungsmarkt beobachten und auswerten
b)
Anwerbungsmöglichkeiten, insbesondere Medien, Veranstaltungen, Netzwerke, Institutionen und Organisationen nutzen
c)
Direktansprache bei potentiellen Bewerbern anwenden
1.2 Bewerberberatung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.2)
a)
Einstellungs- und Vermittlungsvoraussetzungen von Bewerbern prüfen
b)
eigenes Unternehmen vorstellen
c)
Einsatzmöglichkeiten und Entwicklungsperspektiven aufzeigen
d)
über Arbeitsbedingungen und Vergütung informieren
e)
auf Qualifizierungsmöglichkeiten hinweisen
1.3 Personalauswahl
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.3)
a)
Potenzialanalysen durchführen
b)
Auswahlinstrumente einsetzen
c)
Bewerberprofile ermitteln und dokumentieren
d)
Anforderungs- und Bewerberprofile abgleichen
e)
Auswahlentscheidungen treffen und begründen
1.4 Personaleinstellung und Personalvermittlung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.4)
a)
Vertragsunterlagen und Einstellungsdokumente zusammenstellen
b)
Verträge abschließen
2   Personaleinsatz
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2)
2.1 Einsatzplanung und Einsatzvorbereitung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.1)
a)
Personaleinsatz disponieren
b)
Mitarbeiter auf Unternehmen und Arbeitsplätze vorbereiten
c)
Mitarbeiter über Rechte und Pflichten aufklären
2.2 Gewährleistung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.2)
a)
Gefährdungsanalysen an Arbeitsplätzen durchführen und dokumentieren
b)
Hinweise zu Unfall- und Gesundheitsprävention geben und Maßnahmen zur Beseitigung von Gefährdungen einleiten und kontrollieren
2.3 Personalführung und Personalbetreuung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.3)
a)
kontinuierliche Rückkopplung zu Mitarbeitern gestalten
b)
Personaleinsatz anforderungsbezogen dokumentieren
c)
Teambildungsprozesse unterstützen
d)
Zielvereinbarungen vornehmen, Entwicklungsgespräche führen und Mitarbeiterbeurteilung durchführen
e)
Personal entwickeln und Weiterbildung planen
2.4 Personalsachbearbeitung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.4)
a)
Personalakten führen
b)
Arbeitsnachweise, Fehlzeiten und Urlaubsplanung dokumentieren
c)
Entgeltabrechnungen erstellen
d)
Mitarbeiter über arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Bedingungen informieren
e)
Personalstatistiken führen
2.5 Beendigung von Beschäftigungs-
verhältnissen
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.5)
a)
Möglichkeiten der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen unterscheiden
b)
Maßnahmen im Rahmen der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen umsetzen
3   Berufsfelderschließung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3)
a)
unternehmensrelevante Berufe, deren Kompetenzanforderungen und Einsatzfelder unterscheiden
b)
Informationen über Berufe und Tätigkeiten beschaffen und auswerten
c)
Entwicklungen des Arbeitsmarktes beobachten und Veränderungen von Berufsfeldern und Berufen erfassen
4   Auftragsakquisition und Auftragsdurchführung, Marketing
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4)
4.1 Auftragsspezifische Arbeitsplatzanalyse und Personalbedarfsanalyse
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.1)
a)
Unternehmensprofile erstellen
b)
Arbeitsabläufe, Produktions- und Dienstleistungsketten analysieren
c)
arbeitsplatzbezogene Anforderungsprofile erstellen
d)
qualitativen und quantitativen Bedarf ermitteln und dabei spezifische Kundenbedürfnisse berücksichtigen
4.2 Marketing, Kundenbindung und Kundenbetreuung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.2)
a)
Maßnahmen zur Kundenbindung durchführen
b)
Marketingmaßnahmen durchführen
c)
Kundenstamm betreuen und Kundenzufriedenheit sicherstellen
d)
Marktentwicklungen beobachten und Ergebnisse auswerten
e)
Auftragsakquisition durchführen
4.3 Angebotskalkulation und Verträge
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.3)
a)
Entscheidungsträger identifizieren
b)
Leistungsbeschreibungen erstellen
c)
kundengerechte Angebote entwickeln
d)
Vertragstypen auswählen
e)
Angebote unterbreiten und Vertragsverhandlungen führen
4.4 Kontrolle der Vertragserfüllung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.4)
a)
Umsetzung der Vertragsvereinbarungen mit dem Kunden kontrollieren
b)
Maßnahmen bei Vertragsstörungen einleiten
5   Kommunikation und Kooperation
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5)
5.1 Kommunikation
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5.1)
a)
Gespräche adressatengerecht führen
b)
Wertschätzung und Vertrauensbildung als Grundlage erfolgreicher Kommunikation begreifen und umsetzen
c)
konstruktive Kritik annehmen, umsetzen und äußern
5.2 Teamarbeit und Kooperation
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5.2)
a)
Aufgaben im Team planen und durchführen
b)
Informationen über Arbeitsergebnisse austauschen und nutzen
c)
interne Informationsprozesse gestalten
5.3 Konfliktmanagement
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5.3)
a)
Konfliktsituationen analysieren, versachlichen und dabei emotionale Momente berücksichtigen
b)
Konfliktlösungsstrategien anwenden
c)
eigene Handlungsmöglichkeiten einschätzen und Einbeziehung externer Unterstützung prüfen
6   Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 6)
a)
Rechnungswesen und Controlling als kaufmännische Informations- und Steuerungsinstrumente begründen
b)
Kosten erfassen und Aufträge nachkalkulieren
c)
betriebliche Leistungen kalkulieren und bewerten
d)
Leistungsabrechnungen erstellen, Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten
e)
Statistiken für Controlling erstellen und auswerten, Maßnahmen für das Unternehmen ableiten, Berichte erstellen
7   Berufsbezogene Rechtsanwendungen
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 7)
a)
Rechtliche Vorschriften im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen beachten
b)
Vertragstypen der Personaldienstleistung unterscheiden
c)
Vorschriften zur Arbeitnehmerüberlassung und Arbeitsvermittlung anwenden

Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1 2 3 1   Der Ausbildungsbetrieb
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1)
1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.1)
a)
Stellung des Ausbildungsbetriebes im Rahmen der Gesamtwirtschaft erklären
b)
Bedeutung des Personaldienstleistungsbereiches erläutern
c)
Rechtsform und Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes erklären
d)
Einflüsse marktwirtschaftlicher Größen auf den Ausbildungsbetrieb unterscheiden
1.2 Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.2)
a)
Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben
b)
betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen
c)
Bedeutung lebensbegleitenden Lernens für die berufliche und persönliche Entwicklung sowie für den Betrieb darstellen; berufliche Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten darstellen
d)
gesetzliche, tarifliche und betriebliche Arbeitszeitregelungen beachten
e)
Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe erklären
f)
Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären
1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.3)
a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
d)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
1.4 Umweltschutz
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.4)
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
d)
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
2   Arbeitsgestaltung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2)
2.1 Lern- und Arbeitstechniken
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.1)
a)
Lernformen der beruflichen Bildung beschreiben und Lernstrategien anwenden
b)
Arbeits- und Organisationsmittel ökonomisch einsetzen
c)
Vorgangsbearbeitung dokumentieren
d)
Möglichkeiten funktionaler und ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung nutzen
e)
die eigene Arbeit systematisch und qualitätsbewusst planen, durchführen und kontrollieren
f)
Instrumente der Projektarbeit anwenden
2.2 Qualitätssicherung betrieblicher
Arbeitsabläufe
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.2)
a)
bei Auftragsvergabe und Informationsweitergabe Schnittstellen berücksichtigen
b)
Einflussfaktoren auf die Qualität an der eigenen Prozesskette analysieren und qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitskontext durchführen
c)
betriebliche Prozessabläufe analysieren und bewerten
d)
Vorschläge zur Qualitätsentwicklung erarbeiten
e)
Bedeutung von Qualitätssicherung und Kundenzufriedenheit erläutern
2.3 Informations- und Kommunikationssysteme
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.3)
a)
Informations- und Kommunikationsmedien auswählen und nutzen
b)
Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwenden
2.4 Datenschutz und Datensicherheit
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.4)
a)
Daten erfassen, sichern und pflegen
b)
Regelungen des Datenschutzes einhalten
3   Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3)
a)
fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
b)
im Ausbildungsbetrieb übliche fremdsprachige Informationen auswerten
c)
einfache Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen und einholen

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