(Fundstelle: BGBl. I 2008, 236 - 239)
- Sachliche Gliederung -
Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd. Nr.
Teil des Ausbildungsberufsbildes
Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1
2
3
1
Personalgewinnung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1)
1.1
Personalanwerbung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.1)
- a)
-
Personalbeschaffungsmarkt beobachten und auswerten
- b)
-
Anwerbungsmöglichkeiten, insbesondere Medien, Veranstaltungen, Netzwerke, Institutionen und Organisationen nutzen
- c)
-
Direktansprache bei potentiellen Bewerbern anwenden
1.2
Bewerberberatung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.2)
- a)
-
Einstellungs- und Vermittlungsvoraussetzungen von Bewerbern prüfen
- b)
-
eigenes Unternehmen vorstellen
- c)
-
Einsatzmöglichkeiten und Entwicklungsperspektiven aufzeigen
- d)
-
über Arbeitsbedingungen und Vergütung informieren
- e)
-
auf Qualifizierungsmöglichkeiten hinweisen
1.3
Personalauswahl
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.3)
- a)
-
Potenzialanalysen durchführen
- b)
-
Auswahlinstrumente einsetzen
- c)
-
Bewerberprofile ermitteln und dokumentieren
- d)
-
Anforderungs- und Bewerberprofile abgleichen
- e)
-
Auswahlentscheidungen treffen und begründen
1.4
Personaleinstellung und Personalvermittlung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.4)
- a)
-
Vertragsunterlagen und Einstellungsdokumente zusammenstellen
- b)
-
Verträge abschließen
2
Personaleinsatz
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2)
2.1
Einsatzplanung und Einsatzvorbereitung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.1)
- a)
-
Personaleinsatz disponieren
- b)
-
Mitarbeiter auf Unternehmen und Arbeitsplätze vorbereiten
- c)
-
Mitarbeiter über Rechte und Pflichten aufklären
2.2
Gewährleistung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.2)
- a)
-
Gefährdungsanalysen an Arbeitsplätzen durchführen und dokumentieren
- b)
-
Hinweise zu Unfall- und Gesundheitsprävention geben und Maßnahmen zur Beseitigung von Gefährdungen einleiten und kontrollieren
2.3
Personalführung und Personalbetreuung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.3)
- a)
-
kontinuierliche Rückkopplung zu Mitarbeitern gestalten
- b)
-
Personaleinsatz anforderungsbezogen dokumentieren
- c)
-
Teambildungsprozesse unterstützen
- d)
-
Zielvereinbarungen vornehmen, Entwicklungsgespräche führen und Mitarbeiterbeurteilung durchführen
- e)
-
Personal entwickeln und Weiterbildung planen
2.4
Personalsachbearbeitung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.4)
- a)
-
Personalakten führen
- b)
-
Arbeitsnachweise, Fehlzeiten und Urlaubsplanung dokumentieren
- c)
-
Entgeltabrechnungen erstellen
- d)
-
Mitarbeiter über arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Bedingungen informieren
- e)
-
Personalstatistiken führen
2.5
Beendigung von Beschäftigungs-
verhältnissen
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.5)
- a)
-
Möglichkeiten der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen unterscheiden
- b)
-
Maßnahmen im Rahmen der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen umsetzen
3
Berufsfelderschließung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3)
- a)
-
unternehmensrelevante Berufe, deren Kompetenzanforderungen und Einsatzfelder unterscheiden
- b)
-
Informationen über Berufe und Tätigkeiten beschaffen und auswerten
- c)
-
Entwicklungen des Arbeitsmarktes beobachten und Veränderungen von Berufsfeldern und Berufen erfassen
4
Auftragsakquisition und Auftragsdurchführung, Marketing
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4)
4.1
Auftragsspezifische Arbeitsplatzanalyse und Personalbedarfsanalyse
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.1)
- a)
-
Unternehmensprofile erstellen
- b)
-
Arbeitsabläufe, Produktions- und Dienstleistungsketten analysieren
- c)
-
arbeitsplatzbezogene Anforderungsprofile erstellen
- d)
-
qualitativen und quantitativen Bedarf ermitteln und dabei spezifische Kundenbedürfnisse berücksichtigen
4.2
Marketing, Kundenbindung und Kundenbetreuung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.2)
- a)
-
Maßnahmen zur Kundenbindung durchführen
- b)
-
Marketingmaßnahmen durchführen
- c)
-
Kundenstamm betreuen und Kundenzufriedenheit sicherstellen
- d)
-
Marktentwicklungen beobachten und Ergebnisse auswerten
- e)
-
Auftragsakquisition durchführen
4.3
Angebotskalkulation und Verträge
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.3)
- a)
-
Entscheidungsträger identifizieren
- b)
-
Leistungsbeschreibungen erstellen
- c)
-
kundengerechte Angebote entwickeln
- d)
-
Vertragstypen auswählen
- e)
-
Angebote unterbreiten und Vertragsverhandlungen führen
4.4
Kontrolle der Vertragserfüllung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.4)
- a)
-
Umsetzung der Vertragsvereinbarungen mit dem Kunden kontrollieren
- b)
-
Maßnahmen bei Vertragsstörungen einleiten
5
Kommunikation und Kooperation
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5)
5.1
Kommunikation
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5.1)
- a)
-
Gespräche adressatengerecht führen
- b)
-
Wertschätzung und Vertrauensbildung als Grundlage erfolgreicher Kommunikation begreifen und umsetzen
- c)
-
konstruktive Kritik annehmen, umsetzen und äußern
5.2
Teamarbeit und Kooperation
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5.2)
- a)
-
Aufgaben im Team planen und durchführen
- b)
-
Informationen über Arbeitsergebnisse austauschen und nutzen
- c)
-
interne Informationsprozesse gestalten
5.3
Konfliktmanagement
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5.3)
- a)
-
Konfliktsituationen analysieren, versachlichen und dabei emotionale Momente berücksichtigen
- b)
-
Konfliktlösungsstrategien anwenden
- c)
-
eigene Handlungsmöglichkeiten einschätzen und Einbeziehung externer Unterstützung prüfen
6
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 6)
- a)
-
Rechnungswesen und Controlling als kaufmännische Informations- und Steuerungsinstrumente begründen
- b)
-
Kosten erfassen und Aufträge nachkalkulieren
- c)
-
betriebliche Leistungen kalkulieren und bewerten
- d)
-
Leistungsabrechnungen erstellen, Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten
- e)
-
Statistiken für Controlling erstellen und auswerten, Maßnahmen für das Unternehmen ableiten, Berichte erstellen
7
Berufsbezogene Rechtsanwendungen
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 7)
- a)
-
Rechtliche Vorschriften im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen beachten
- b)
-
Vertragstypen der Personaldienstleistung unterscheiden
- c)
-
Vorschriften zur Arbeitnehmerüberlassung und Arbeitsvermittlung anwenden
Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd. Nr.
Teil des Ausbildungsberufsbildes
Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1
2
3
1
Der Ausbildungsbetrieb
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1)
1.1
Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.1)
- a)
-
Stellung des Ausbildungsbetriebes im Rahmen der Gesamtwirtschaft erklären
- b)
-
Bedeutung des Personaldienstleistungsbereiches erläutern
- c)
-
Rechtsform und Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes erklären
- d)
-
Einflüsse marktwirtschaftlicher Größen auf den Ausbildungsbetrieb unterscheiden
1.2
Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.2)
- a)
-
Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben
- b)
-
betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen
- c)
-
Bedeutung lebensbegleitenden Lernens für die berufliche und persönliche Entwicklung sowie für den Betrieb darstellen; berufliche Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten darstellen
- d)
-
gesetzliche, tarifliche und betriebliche Arbeitszeitregelungen beachten
- e)
-
Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe erklären
- f)
-
Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären
1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.3)
- a)
-
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)
-
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)
-
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)
-
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
1.4
Umweltschutz
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.4)
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)
-
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)
-
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)
-
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)
-
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
2
Arbeitsgestaltung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2)
2.1
Lern- und Arbeitstechniken
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.1)
- a)
-
Lernformen der beruflichen Bildung beschreiben und Lernstrategien anwenden
- b)
-
Arbeits- und Organisationsmittel ökonomisch einsetzen
- c)
-
Vorgangsbearbeitung dokumentieren
- d)
-
Möglichkeiten funktionaler und ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung nutzen
- e)
-
die eigene Arbeit systematisch und qualitätsbewusst planen, durchführen und kontrollieren
- f)
-
Instrumente der Projektarbeit anwenden
2.2
Qualitätssicherung betrieblicher
Arbeitsabläufe
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.2)
- a)
-
bei Auftragsvergabe und Informationsweitergabe Schnittstellen berücksichtigen
- b)
-
Einflussfaktoren auf die Qualität an der eigenen Prozesskette analysieren und qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitskontext durchführen
- c)
-
betriebliche Prozessabläufe analysieren und bewerten
- d)
-
Vorschläge zur Qualitätsentwicklung erarbeiten
- e)
-
Bedeutung von Qualitätssicherung und Kundenzufriedenheit erläutern
2.3
Informations- und Kommunikationssysteme
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.3)
- a)
-
Informations- und Kommunikationsmedien auswählen und nutzen
- b)
-
Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwenden
2.4
Datenschutz und Datensicherheit
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.4)
- a)
-
Daten erfassen, sichern und pflegen
- b)
-
Regelungen des Datenschutzes einhalten
3
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3)
- a)
-
fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
- b)
-
im Ausbildungsbetrieb übliche fremdsprachige Informationen auswerten
- c)
-
einfache Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen und einholen