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PflAPrV Anlage 12 (zu § 47 Absatz 5 Satz 2)
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe
Die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses
Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfungfür
„“
Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsort hat am die staatliche Eignungsprüfung nach § 47 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe bestanden/nicht bestanden.
Ort, Datum (Siegel) (Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur der/des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses)