(1) Vorstufenpflanzgut wird wie folgt in die Klassen PBTC und PB eingeteilt:
- 1.
-
Vorstufenpflanzgut der Klasse PBTC - a)
-
stammt aus Mikrovermehrung, - b)
-
wird nur bis zur ersten Generation, die nicht als Feldgeneration zählt, vermehrt und - c)
-
darf nicht zu Vorstufenpflanzgut der Klasse PBTC weitervermehrt werden;
- 2.
-
Vorstufenpflanzgut der Klasse PB darf erwachsen sein aus - a)
-
klonaler Selektion (A-Stamm), - b)
-
Vorstufenpflanzgut der Klasse PBTC oder - c)
-
Vorstufenpflanzgut der Klasse PB.
(2) Basispflanzgut wird in die Klassen S, SE und E eingeteilt. Basispflanzgut darf erwachsen sein in der
- 1.
-
Klasse S aus anerkanntem Vorstufenpflanzgut, - 2.
-
Klasse SE aus anerkanntem Vorstufenpflanzgut oder aus Basispflanzgut der Klasse S, - 3.
-
Klasse E aus anerkanntem Vorstufenpflanzgut, aus Basispflanzgut der Klasse S oder aus Basispflanzgut der Klasse SE.
(3) Zertifiziertes Pflanzgut wird in die Klassen A und B eingeteilt. Zertifiziertes Pflanzgut der Klassen A oder B darf erwachsen sein aus
- 1.
-
anerkanntem Vorstufenpflanzgut, - 2.
-
Basispflanzgut, - 3.
-
Zertifiziertem Pflanzgut der Klasse A, sofern dieses in demselben Betrieb unmittelbar aus anerkanntem Vorstufenpflanzgut oder Basispflanzgut erwachsen ist.