(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 1535)
Nummer
Stoff
Anwendung nur zulässig
1
2
3
1
Blausäure und Blausäure entwickelnde Verbindungen
zur Begasung
- 1.
-
in Mühlen und Lagerräumen, in Vorratsräumen und anderen Räumen in Lebensmittelbetrieben und in Transportmitteln und -behältern gegen Vorratsschädlinge;
- 2.
-
von Pflanzen in Vegetationsruhe;
- 3.
-
in Gewächshäusern.
2
Deiquat
- 1.
-
zur Krautabtötung bei Kartoffeln;
- 2.
-
zur Abreifebeschleunigung
- a)
-
bei Raps, Ackerbohnen und Futtererbsen;
- b)
-
bei Leguminosen, Ölrettich, Lein und Phacelia, deren Samen zur Saatguterzeugung bestimmt sind;
- 3.
-
zum Hopfenputzen, auch mit gleichzeitiger Unkrautbekämpfung; in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August
3
Methylbromid (Monobrommethan)
- 1.
-
zur Begasung in Mühlen, in Lagerräumen, in Vorratsräumen und anderen Räumen in Lebensmittelbetrieben, in Vakuumkammern, in gasdichten Kleinsilos, in Transportmitteln und -behältern und unter gasdichten Planen gegen Vorratsschädlinge;
- 2.
-
zur Bodenbehandlung außerhalb von Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten im Zierpflanzenbau, in Baumschulen, in Rebschulen und bei der Erzeugung von Pflanzkartoffeln in Zuchtgärten.
4
Paraquat
- 1.
-
zur Behandlung
- a)
-
gegen Unkräuter und Deckfrüchte im Mais- und Zuckerrübenbau vor der Saat oder vor dem Auflaufen; auf derselben Fläche jedes vierte Jahr;
- b)
-
gegen Unkräuter in Baumschul-Saatbeeten; auf derselben Fläche jedes vierte Jahr;
- c)
-
gegen Unkräuter im Weinbau im Pflanzjahr und bis zum dritten Standjahr der Reben;
- 2.
-
zur Abreifebeschleunigung bei Kulturgräsern, deren Samen zur Saatguterzeugung bestimmt sind.
5
Phosphorwasserstoff entwickelnde Verbindungen, ausgenommen Zinkphosphid als rodentizides Ködermittel
zur Begasung
- 1.
-
in Lagerräumen, Vorratsräumen, Silozellen, Transportmitteln und -behältern und unter gasdichten Planen gegen Vorratsschädlinge;
- 2.
-
außerhalb von Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten
- a)
-
gegen die Schermaus (Arvicola terrestris L.);
- b)
-
gegen den Hamster (Cricetus cricetus L.) und den Maulwurf (Talpa europaea L.); nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde.
6
Schwefelkohlenstoff
zur Bodenbehandlung im Weinbau gegen Befallsherde der Reblaus (Daktulosphaira vitifoliae Fitch), nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde.
7
Thallium-I-sulfat
in geschlossenen Räumen.
8
Zinkphosphid
in Ködern; außerhalb von Forsten nur in verdeckt ausgebrachten Ködern.