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PflSchAnwV 1992 Anlage 2 (zu den §§ 2, 4 und 5 Abs. 2)

Verordnung über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 1535)

Nummer Stoff Anwendung nur zulässig 1 2 3 1 Blausäure und Blausäure entwickelnde Verbindungen zur Begasung
1.
in Mühlen und Lagerräumen, in Vorratsräumen und anderen Räumen in Lebensmittelbetrieben und in Transportmitteln und -behältern gegen Vorratsschädlinge;
2.
von Pflanzen in Vegetationsruhe;
3.
in Gewächshäusern.
2 Deiquat
1.
zur Krautabtötung bei Kartoffeln;
2.
zur Abreifebeschleunigung
a)
bei Raps, Ackerbohnen und Futtererbsen;
b)
bei Leguminosen, Ölrettich, Lein und Phacelia, deren Samen zur Saatguterzeugung bestimmt sind;
3.
zum Hopfenputzen, auch mit gleichzeitiger Unkrautbekämpfung; in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August
3 Methylbromid (Monobrommethan)
1.
zur Begasung in Mühlen, in Lagerräumen, in Vorratsräumen und anderen Räumen in Lebensmittelbetrieben, in Vakuumkammern, in gasdichten Kleinsilos, in Transportmitteln und -behältern und unter gasdichten Planen gegen Vorratsschädlinge;
2.
zur Bodenbehandlung außerhalb von Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten im Zierpflanzenbau, in Baumschulen, in Rebschulen und bei der Erzeugung von Pflanzkartoffeln in Zuchtgärten.
4 Paraquat
1.
zur Behandlung
a)
gegen Unkräuter und Deckfrüchte im Mais- und Zuckerrübenbau vor der Saat oder vor dem Auflaufen; auf derselben Fläche jedes vierte Jahr;
b)
gegen Unkräuter in Baumschul-Saatbeeten; auf derselben Fläche jedes vierte Jahr;
c)
gegen Unkräuter im Weinbau im Pflanzjahr und bis zum dritten Standjahr der Reben;
2.
zur Abreifebeschleunigung bei Kulturgräsern, deren Samen zur Saatguterzeugung bestimmt sind.
5 Phosphorwasserstoff entwickelnde Verbindungen, ausgenommen Zinkphosphid als rodentizides Ködermittel zur Begasung
1.
in Lagerräumen, Vorratsräumen, Silozellen, Transportmitteln und -behältern und unter gasdichten Planen gegen Vorratsschädlinge;
2.
außerhalb von Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten
a)
gegen die Schermaus (Arvicola terrestris L.);
b)
gegen den Hamster (Cricetus cricetus L.) und den Maulwurf (Talpa europaea L.); nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde.
6 Schwefelkohlenstoff zur Bodenbehandlung im Weinbau gegen Befallsherde der Reblaus (Daktulosphaira vitifoliae Fitch), nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde. 7 Thallium-I-sulfat in geschlossenen Räumen. 8 Zinkphosphid in Ködern; außerhalb von Forsten nur in verdeckt ausgebrachten Ködern.

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