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PStV § 33 Nachweise bei Anzeige der Geburt

Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes

Wird die Geburt eines Kindes angezeigt, soll das Standesamt verlangen, dass ihm folgende Unterlagen vorgelegt werden:

1.
bei miteinander verheirateten Eltern ihre Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister sowie ihre Geburtsurkunden, wenn sich die Registrierungsdaten der Geburt der Eltern nicht aus der Eheurkunde ergeben,
2.
bei nicht miteinander verheirateten Eltern die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen,
3.
ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern und
4.
bei mündlicher Anzeige eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.
Die nach Nummer 1 erforderliche Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist. Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Wx 62/22
6. April 2023
3 Wx 62/22 6. April 2023
Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht - 1 W 1/23
24. März 2023
1 W 1/23 24. März 2023
Beschluss vom Bundesgerichtshof (12. Zivilsenat) - XII ZB 266/17
23. Januar 2019
XII ZB 266/17 23. Januar 2019
Beschluss vom Bundesgerichtshof (12. Zivilsenat) - XII ZB 267/17
23. Januar 2019
XII ZB 267/17 23. Januar 2019
Beschluss vom Bundesgerichtshof (12. Zivilsenat) - XII ZB 265/17
23. Januar 2019
XII ZB 265/17 23. Januar 2019
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (2. Senat) - 2 M 44/18
10. Juli 2018
2 M 44/18 10. Juli 2018
Beschluss vom Bundesgerichtshof (12. Zivilsenat) - XII ZB 126/15
17. Mai 2017
XII ZB 126/15 17. Mai 2017
Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe - 11 W 50/16 (Wx)
19. August 2016
11 W 50/16 (Wx) 19. August 2016
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-3 Wx 87/16
27. Juli 2016
I-3 Wx 87/16 27. Juli 2016
Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (2. Zivilsenat) - 2 W 54/13
20. August 2013
2 W 54/13 20. August 2013