(1) Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet, hat dies mitzuteilen:
- 1.
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dem Standesamt, das den Geburtseintrag für den Verstorbenen führt, - 2.
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dem Standesamt, das den Ehe- oder Lebenspartnerschaftseintrag für eine zur Zeit des Todes bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft führt, - 3.
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der Gesundheitsbehörde, soweit dies nach Landesrecht vorgesehen ist, - 4.
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dem Standesamt I in Berlin, wenn der Verstorbene zuvor für tot erklärt, seine Todeszeit gerichtlich festgestellt worden ist oder er nicht im Inland verstorben ist, - 5.
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der Meldebehörde, - 6.
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dem Familiengericht, wenn der Verstorbene minderjährig und Vollwaise war oder ein minderjähriges Kind hinterlassen hat, - 7.
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dem Jugendamt, wenn der Verstorbene minderjährig und Vollwaise war oder ein minderjähriges Kind hinterlassen hat, das durch den Sterbefall Vollwaise geworden ist, - 8.
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dem für die Veranlagung zur Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt, - 9.
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der das Zentrale Testamentsregister führenden Registerbehörde.
(2) Nimmt das Standesamt I in Berlin eine Ausfertigung eines Beschlusses über Todeserklärung oder gerichtliche Feststellung der Todeszeit in die dortige Sammlung auf, hat es dies mitzuteilen:
- 1.
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dem Standesamt, das den Geburtseintrag des für tot Erklärten führt, - 2.
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dem Standesamt, das den Ehe- oder Lebenspartnerschaftseintrag für eine zur Zeit der Todeserklärung bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft führt, - 3.
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dem Standesamt, das das Sterberegister des für tot Erklärten führt, - 4.
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der das Zentrale Testamentsregister führenden Registerbehörde.
(3) Das Standesamt darf zur Erfüllung der nach den Absätzen 1 und 2 bestehenden Mitteilungspflichten folgende Daten übermitteln:
- 1.
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Anlass der Beurkundung, - 2.
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Wirksamkeitsdatum der mitgeteilten Beurkundung, - 3.
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Registrierungsdaten des sendenden Standesamts, - 4.
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Registrierungsdaten der empfangenden Stelle, - 5.
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Familiennamen, Geburtsnamen und Vornamen sowie das Geschlecht des Verstorbenen, - 6.
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Tag, Ort und Registrierungsdaten der Geburt des Verstorbenen, - 7.
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Staat der Geburt, wenn der Verstorbene im Ausland geboren worden ist, - 8.
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Todestag oder Todeszeitraum, - 9.
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Sterbeort sowie den Staat, wenn der Sterbefall im Ausland eingetreten ist, - 10.
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Familienstand des Verstorbenen, - 11.
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Staatsangehörigkeit des Verstorbenen, - 12.
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Familiennamen, Geburtsnamen und Vornamen eines Ehegatten oder Lebenspartners des Verstorbenen, - 13.
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Tag, Ort und Registrierungsdaten der Geburt eines Ehegatten oder Lebenspartners des Verstorbenen, - 14.
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Familienname, Vornamen und Anschrift eines nahen Angehörigen des Verstorbenen, - 15.
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Angaben darüber, dass der Verstorbene zuvor für tot erklärt worden war oder seine Todeszeit gerichtlich festgestellt worden ist, - 16.
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Familiennamen und Vornamen eines minderjährigen Kindes des Verstorbenen, - 17.
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Tag der Geburt eines minderjährigen Kindes des Verstorbenen, - 18.
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Angaben darüber, dass der Verstorbene Vollwaise war, - 19.
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Angaben darüber, dass ein Kind des Verstorbenen durch den Sterbefall Vollwaise geworden ist, - 20.
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Anschrift des Verstorbenen.