Erfordert die Nutzleistung überdurchschnittliche Aufwendungen für Material, Energie, besondere Prüfanlagen, Meß- und Hilfseinrichtungen oder andere Vorkehrungen oder Hilfsmittel oder verursacht die Nutzleistung sonstige überdurchschnittliche Kosten, so sind diese Sonderaufwendungen entsprechend den Selbstkosten zu berechnen.
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PTBAKostO § 4 Sonderaufwendungen
Kostenverordnung für Nutzleistungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
Referenzen
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