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RDG § 7 Berufs- und Interessenvereinigungen, Genossenschaften

Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen

(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die

1.
berufliche oder andere zur Wahrung gemeinschaftlicher Interessen gegründete Vereinigungen und deren Zusammenschlüsse,
2.
Genossenschaften, genossenschaftliche Prüfungsverbände und deren Spitzenverbände sowie genossenschaftliche Treuhandstellen und ähnliche genossenschaftliche Einrichtungen
im Rahmen ihres satzungsmäßigen Aufgabenbereichs für ihre Mitglieder oder für die Mitglieder der ihnen angehörenden Vereinigungen oder Einrichtungen erbringen, soweit sie gegenüber der Erfüllung ihrer übrigen satzungsmäßigen Aufgaben nicht von übergeordneter Bedeutung sind. Die Rechtsdienstleistungen können durch eine im alleinigen wirtschaftlichen Eigentum der in Satz 1 genannten Vereinigungen oder Zusammenschlüsse stehende juristische Person erbracht werden.

(2) Wer Rechtsdienstleistungen nach Absatz 1 erbringt, muss über die zur sachgerechten Erbringung dieser Rechtsdienstleistungen erforderliche personelle, sachliche und finanzielle Ausstattung verfügen und sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt. § 6 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (4. Senat) - 4 LA 37/22
4. Juni 2025
4 LA 37/22 4. Juni 2025
Urteil vom Bundesgerichtshof - III ZR 417/23
15. Mai 2025
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Schwerin (3. Kammer) - 3 B 3547/24 SN
17. Februar 2025
3 B 3547/24 SN 17. Februar 2025
Urteil vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen - L 10 SB 118/23
29. August 2024
L 10 SB 118/23 29. August 2024
Urteil vom Bundesgerichtshof - AnwZ (Brfg) 1/23
5. Juli 2024
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Urteil vom Oberlandesgericht München - 29 U 4041/19 Kart
6. Juni 2024
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Urteil vom Bundesgerichtshof - KZR 73/21
26. September 2023
KZR 73/21 26. September 2023
Beschluss vom Landgericht Aachen - 33 a StVK 75/22
14. März 2022
33 a StVK 75/22 14. März 2022
Beschluss vom Verwaltungsgericht Stuttgart - 4 K 6016/20
12. Mai 2021
4 K 6016/20 12. Mai 2021
Urteil vom Unknown court (11. Senat) - XI R 32/20 (XI R 42/19), XI R 32/20, XI R 42/19
24. Februar 2021
XI R 32/20 (XI R 42/19), XI R 32/20, XI R 42/19 24. Februar 2021