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RDV § 3 Nachweis der praktischen Sachkunde

Verordnung zum Rechtsdienstleistungsgesetz

(1) Die nach § 12 Abs. 3 Satz 2 des Rechtsdienstleistungsgesetzes erforderliche praktische Sachkunde wird in der Regel durch Arbeitszeugnisse und sonstige Zeugnisse über die bisherige praktische Tätigkeit der zu registrierenden Person in dem Bereich des Rechts nachgewiesen, für den eine Registrierung beantragt wird. Über die erforderliche praktische Sachkunde verfügt auch, wer die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz besitzt.

(2) Im Bereich der Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht genügt zum Nachweis der praktischen Sachkunde auch das Zeugnis einer ausländischen Behörde darüber, dass die zu registrierende Person in dem ausländischen Land rechtmäßig zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufs oder eines vergleichbaren rechtsberatenden Berufs, in den Fällen des § 2 Absatz 4 zur Ausübung eines Berufs, der den beantragten Teilbereich umfasst, niedergelassen ist oder war. § 2 Abs. 5 gilt entsprechend.

(3) In den Fällen des § 12 Absatz 3 Satz 4 des Rechtsdienstleistungsgesetzes ist das von einer registrierten Person oder einem Mitglied einer Rechtsanwaltskammer ausgestellte Zeugnis darüber vorzulegen, dass die zu registrierende Person in dem Bereich, für den sie die Registrierung beantragt, mindestens sechs Monate unter der Verantwortung der registrierten oder einer für sie tätigen qualifizierten Person oder des Mitglieds einer Rechtsanwaltskammer im Inland tätig gewesen ist.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Bundessozialgericht - B 12 BA 9/22 R
23. April 2024
B 12 BA 9/22 R 23. April 2024
Urteil vom Hessisches Landessozialgericht (8. Senat) - L 8 BA 65/21
29. September 2022
L 8 BA 65/21 29. September 2022
Urteil vom Oberlandesgericht Braunschweig (8. Zivilsenat) - 8 U 40/21
7. Oktober 2021
8 U 40/21 7. Oktober 2021
Beschluss vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - PL 15 S 2247/19
18. Juni 2020
PL 15 S 2247/19 18. Juni 2020
Urteil vom Bundesgerichtshof (8. Zivilsenat) - VIII ZR 285/18
27. November 2019
VIII ZR 285/18 27. November 2019
Beschluss vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 21 ZB 15.2719
7. Dezember 2018
21 ZB 15.2719 7. Dezember 2018
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (12. Senat) - OVG 12 B 42.11
24. Oktober 2013
OVG 12 B 42.11 24. Oktober 2013