RechZahlV § 23 Provisionserträge – Posten 5

Verordnung über die Rechnungslegung der Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute

Als Provisionserträge sind Provisionen und ähnliche Erträge aus Dienstleistungsgeschäften auszuweisen. Zu den Erträgen gehören auch Kontoführungsgebühren.

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