Als Provisionserträge sind Provisionen und ähnliche Erträge aus Dienstleistungsgeschäften auszuweisen. Zu den Erträgen gehören auch Kontoführungsgebühren.
Warning: This law text might be outdated since the content is not activately maintained. Please check with offical sources.
RechZahlV § 23 Provisionserträge – Posten 5
Verordnung über die Rechnungslegung der Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.