RheinSchPersV § 8.02 Antrags- und Zulassungsverfahren

Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein

1.
Wer ein Radarpatent erwerben will, hat einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Erteilung des Patentes mit folgenden Angaben an die zuständige Behörde zu richten:
a)
Vor- und Familienname;
b)
Geburtsdatum und Geburtsort;
c)
Anschrift.
2.
Dem Antrag sind beizufügen:
a)
ein Passbild aus neuerer Zeit;
b)
eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses;
c)
eine Kopie des Schifferpatentes;
d)
eine Kopie des Sprechfunkzeugnisses.

Referenzen

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