RHmV 1994 Anlage 2 (zu § 1 Abs. 1 Nr. 2)

Verordnung über Höchstmengen an Rückständen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Düngemitteln und sonstigen Mitteln in oder auf Lebensmitteln

( Inhalt: Nicht darstellbare Liste A und B,
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1999, 2094 - 2130;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote )

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von