Teil A
Anwendung von
Röntgenstrahlung zur Untersuchung
oder Behandlung von Menschen (Medizin)
- 1.
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Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen zur Darstellung des Zahnstatus mit intraoraler Anode, - 2.
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Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen zur Pneumenzephalographie.
Anwendung von Röntgenstrahlung außerhalb der Medizin
- 1.
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Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen zur Zutrittskontrolle oder Suche von Gegenständen, die eine Person an oder in ihrem Körper verbirgt, soweit die Anwendung nicht - a)
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auf Grund eines Gesetzes erfolgt und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zur Erledigung hoheitlicher Aufgaben notwendig ist oder - b)
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im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung zum Zweck der Verteidigung oder der Erfüllung zwischenstaatlicher Verpflichtungen zwingend erforderlich ist.
- 2.
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Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen zur Überprüfung der Passfähigkeit von Kleidungsstücken.