SamEnV Anlage 2 (zu § 3 Nr. 5, 6, 8 und 13 Buchstabe a, § 4 Abs. 1 und 2)

Verordnung über die Gewinnung, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen von Zuchttieren

(Fundstelle: BGBl. I 2008, 2063)
Tiere Zu untersuchende Krankheiten Zu untersuchende Proben Folgemaßnahmen 1 2 3 4 Rinder Bovine Virusdiarrhoe eine Blutprobe (Virusnachweis) jährliche
Untersuchung
Rinder Bovines Herpesvirus Typ 1 zwei Blutproben im Abstand von drei Wochen (Antikörpernachweis) jährliche
Untersuchung
Rinder Trichomonadenseuche der Rinder (Tritrichomonas fetus) und Vibrionenseuche der Rinder (Campylobacter fetus subspecies veneralis) eine Präputialspülprobe oder eine Spülprobe, die unmittelbar nach der Samenentnahme von der Innenwand der künstlichen Scheide entnommen wird jährliche
Untersuchung
Schweine Brucellose der Schweine eine Blutprobe zur Untersuchung nach fachlichen Vorgaben der Brucellose-Verordnung (Antikörpernachweis) jährliche
Untersuchung
Schweine Schweinepest eine Blutprobe zur Untersuchung nach fachlichen Vorgaben der Schweinepest-Verordnung (Antikörpernachweis) jährliche
Untersuchung
Schweine Aujeszkysche Krankheit eine Blutprobe zur Untersuchung auf das gl-Glykoprotein des Virus (Antikörpernachweis) jährliche
Untersuchung
Schafe und
Ziegen
Brucellose (Brucella melitensis) eine Blutprobe (Antikörpernachweis) jährliche
Untersuchung
Schafe und
Ziegen
Epididymitis des Schafbocks
(Brucella ovis)
eine Blutprobe (Antikörpernachweis) jährliche
Untersuchung
Schafe und
Ziegen
Border-Krankheit
(Enzootische Zitterkrankheit)
Isolierungstest für den Virus – Blutprobe jährliche
Untersuchung
Equiden Ansteckende Blutarmut der Einhufer (Infektiöse Anämie) eine Blutprobe
Methode:
Coggins-Test
Wiederholung der Untersuchung jeweils nach 120 Tagen
Equiden Kontagiöse Equine Metritis eine Samen- oder Vorsekret- und Harnröhrenprobe und eine Eichelgrubentupferprobe (kultureller Nachweis oder PCR) Wiederholung der Untersuchung jeweils nach 120 Tagen Equiden Equine Virusarteritis bei serologisch negativem Equine-Arteritis-Virus (EAV)-Titer (< 1 : 4)
eine Blutprobe
Methode:
Antikörpernachweis –
Virusneutralisationstest
Wiederholung der Untersuchung jeweils nach 30 Tagen
bei serologisch positivem EAV-
Titer ( 1 : 4)
Samen
Methode:
Virusnachweis Zellkultur
Wiederholung der Untersuchung nach 120 Tagen
bei Teilnahme an einem Impfprogramm:
Samen
Methode:
Virusnachweis Zellkultur
Wiederholung der Untersuchung nach 120 Tagen

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