SchaumwZwStV 2010
Verordnung zur Durchführung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes
- Inhaltsübersicht
- § 1 Begriffsbestimmungen
- § 2 Alkoholgehalt, steuerbare Menge
- § 3 Steuerlager, Anforderungen an die Einrichtung
- § 4 Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber
- § 5 Erteilung der Erlaubnis
- § 6 Sicherheitsleistung
- § 7 Änderung von Verhältnissen
- § 8 Erlöschen und Fortbestand der Erlaubnis
- § 9 Belegheft, Buchführung
- § 10 Vollständige Zerstörung, unwiederbringlicher Verlust und Vernichtung
- § 11 Bestandsaufnahme im Steuerlager
- § 12 Registrierter Empfänger
- § 13 Registrierter Versender
- § 14 Begünstigte, Ausstellen der Freistellungsbescheinigung
- § 15 Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem
- § 16 Erstellen des elektronischen Verwaltungsdokuments, Mitführen eines Ausdrucks
- § 17 Mitführen der Freistellungsbescheinigung
- § 18 Art und Höhe der Sicherheitsleistung
- § 19 Annullierung des elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 20 Änderung des Bestimmungsorts bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 21 Eingangs- und Ausfuhrmeldung bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments, Streckengeschäft
- § 22 Beförderungen im Steuergebiet in Sonderfällen
- § 23 Beförderungen im Steuergebiet in Betriebe von Verwendern
- § 24 Beginn einer Beförderung im Ausfallverfahren
- § 25 Annullierung im Ausfallverfahren
- § 26 Änderung des Bestimmungsorts im Ausfallverfahren
- § 27 Eingangs- und Ausfuhrmeldung im Ausfallverfahren
- § 28 Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung
- § 29 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung unter Steueraussetzung
- § 30 Steueranmeldung
- § 31 Kleinbetragsregelung
- § 32 Anmeldung des Schaumweins
- § 33 Beförderungen zu privaten Zwecken
- § 34 Beförderungen zu gewerblichen Zwecken
- § 35 Durchfuhr von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs eines anderen Mitgliedstaats
- § 36 Versandhandel, Beauftragter
- § 37 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
- § 38 Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung
- § 38a Erteilung der Erlaubnis, Erlaubnisschein
- § 38b Belegheft, Buchführung
- § 38c Lagerung, Bestandsaufnahme
- § 38d Abgabe von Schaumwein, zweckwidrige Verwendung
- § 39 Steuerentlastung im Steuergebiet
- § 40 Steuerentlastung bei der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere Mitgliedstaaten
- § 41 Probenentnahme im Rahmen der Steueraufsicht
- § 42 Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs durch einen anderen Mitgliedstaat
- § 42a Elektronische Datenübermittlung im Besteuerungsverfahren, Allgemeines
- § 42b Schnittstellen
- § 42c Anforderungen an die Programme
- § 42d Prüfung der Programme
- § 42e Haftung
- § 42f Authentifizierung, Datenübermittlung im Auftrag
- § 43 Zwischenerzeugnisse
- § 44 Beförderungen zu privaten Zwecken
- § 45 Herstellung von Zwischenerzeugnissen außerhalb eines Steuerlagers
- § 46 Steuerlagerinhaber
- § 47 Belegheft, Buchführung
- § 48 Registrierter Empfänger
- § 49 Registrierter Versender
- § 50 Verfahren für die Beförderung von Wein in andere, aus anderen und über andere Mitgliedstaaten
- § 51 Beförderung von Wein des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere und aus anderen Mitgliedstaaten
- § 52 Beförderung von Wein des steuerrechtlich freien Verkehrs durch andere Mitgliedstaaten
- § 53 Ordnungswidrigkeiten
- § 54 Übergangsregelungen
Standangaben
- Zuletzt geändert durch Art. 16 Abs. 1 G v. 10.3.2017 I 420 (Stand)
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