(1) Die Normative für den wertmäßigen Naturaleinsatz je Essenportion werden wie folgt erhöht:
(2) Der Bezug von Waren für die Schüler- und Kinderspeisung hat zum Großhandelsabgabepreis (GAP) bzw. zum Industrieabgabepreis (IAP) zu erfolgen. Die Grundlage für die Kalkulation des wertmäßigen Naturaleinsatzes sind unbearbeitete Rohstoffe. Mehraufwendungen für vorgefertigte Rohstoffe sind den Zubereitungskosten zuzuordnen.