SchKiSpVDBest 1 Anlage 2

Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Schüler- und Kinderspeisung

Fundstelle des Originaltextes: GBl. I 1987, Nr. 13, 153 - 154

Qualitätspaß (Schüler- und Kinderspeisung)   Woche vom ...................... bis .................... produzierende Einrichtung ............................... Empfänger ...............................................             Tag Datum
Name des Kochs
Gericht Qualitätsmerkmale *2) Bemerkungen Unterschrift (Küchenkommission, Essenteilnehmer
            A B G B G B K B T B u w e w e w o w e w s r s n m s u c s p e c h i e h h m s r e   a t a n   c e t     k n u       z r   I                 II                 I                 II                 I                 II                 I                 II                 I                 II                 Gesamt Bw *1)
*1)
- Bewertungseinheiten
*2)
- nähere Angaben siehe Rückseite
  Qualitätsmerkmale Bewertungsgrundlage Bewertungseinheiten Soll Aussehen
max. 4 Bw
-
ansprechende, zweckmäßige Anrichteweise
1
-
produkttypische Farbe
1
-
fachgerechte Zusammenstellung der Speisenkomponenten
1
-
fachgerechte Schnittführung und gleichmäßige Portionsgrößen
1
Geruch
max. 2 Bw
-
erzeugnistypischer Geruch
2
Geschmack
max. 4 Bw
-
erzeugnistypischer Geschmack
1
-
harmonisch abgestimmte Würzung
2
-
frisch, rein, ohne Beeinträchtigung
1
Konsistenz
max. 5 Bw
-
spezifische Konsistenz der festen Speisenbestandteile
2
-
Bindung entsprechend der Spezifik der flüssigen Speisenbestandteile
2
-
arteigene Oberflächenbeschaffenheit (keine Verhornung, Verkrustung)
1
Temperatur
max. 5 Bw
-
Verzehrtemperatur der Speisenkomponenten (Minimum 60 Grad bei warmen Speisen)
 
 
Hauptkomponente
2
 
Sättigungsbeilage
1
 
Gemüsebeilage
2
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Hinweise für die Bewertung der Qualität des Essens für die Einrichtungen, die im Speisenferntransport beliefert werden
-
Die Qualität des Essens ist täglich zu kontrollieren und im Qualitätspaß zu bewerten;
-
der Qualitätspaß verbleibt in der Woche in den Ausgabestellen;
-
jeden Montag wird für die laufende Woche durch die produzierende Küche ein neuer Qualitätspaß ausgehändigt und der Qualitätspaß von der vorangegangenen Woche wieder vollständig ausgefüllt abgefordert;
-
treten erhebliche Qualitätsbeanstandungen auf, ist die produzierende Küche sofort durch die ausgebende Einrichtung zu informieren.

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