In öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Verwaltungshandeln der Behörden der Zollverwaltung nach diesem Gesetz ist der Finanzrechtsweg gegeben.
SchwarzArbG 2004 § 23 Rechtsweg
Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
Referenzen
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