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SG § 42 Form der Beförderung

Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten

(1) Die Beförderung eines Berufssoldaten und eines Soldaten auf Zeit wird in einer Ernennungsurkunde verfügt, in der die Bezeichnung des höheren Dienstgrades enthalten sein muss. Die Beförderungen mehrerer Soldaten können in einer Urkunde verfügt werden.

(2) Die Beförderung zu einem Mannschaftsdienstgrad, die Beförderung eines Offizieranwärters, Sanitätsoffizieranwärters, Militärmusikoffizieranwärters oder Geoinformationsoffizieranwärters zu einem Unteroffizierdienstgrad und die Beförderung eines Feldwebelanwärters zum Unteroffizier und Stabsunteroffizier werden mit der dienstlichen Bekanntgabe an den zu Ernennenden, jedoch nicht vor dem in der Ernennungsurkunde bestimmten Tag wirksam. Dem Soldaten ist der Tag der dienstlichen Bekanntgabe seiner Beförderung zu bescheinigen.

(3) Für die Beförderung durch Aushändigung einer Urkunde gilt § 41 Abs. 2 und, wenn die Beförderung mehrerer Soldaten in einer Urkunde verfügt wird, § 41 Abs. 4 Satz 2 entsprechend. In Ausnahmefällen, insbesondere bei Aufenthalt des zu Befördernden außerhalb des Bundesgebietes, kann die ernennende Stelle die dienstliche Bekanntgabe der Beförderung anordnen. Insoweit gilt Absatz 2 entsprechend mit der Maßgabe, dass dem Soldaten die Urkunde oder die Ausfertigung alsbald auszuhändigen ist.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Bayerisches Landessozialgericht - L 8 SO 244/24
27. Juni 2025
L 8 SO 244/24 27. Juni 2025
Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 16 KR 383/25
12. Juni 2025
L 16 KR 383/25 12. Juni 2025
Urteil vom Sozialgericht Lüneburg - S 38 SO 87/21
23. Februar 2024
S 38 SO 87/21 23. Februar 2024
Urteil vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen - L 12 R 89/20
22. Juni 2023
L 12 R 89/20 22. Juni 2023
Urteil vom Landgericht Aachen - 10 O 309/22
1. Juni 2023
10 O 309/22 1. Juni 2023
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 1 WB 9/23
3. Mai 2023
1 WB 9/23 3. Mai 2023
Urteil vom Landessozialgericht Baden-Württemberg (11. Senat) - L 11 KR 386/23
25. April 2023
L 11 KR 386/23 25. April 2023
Urteil vom Sozialgericht Koblenz (11. Kammer) - S 11 KR 418/21
24. April 2023
S 11 KR 418/21 24. April 2023
Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 5 KR 2/23
13. April 2023
L 5 KR 2/23 13. April 2023
Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 11 KR 264/21
21. Dezember 2022
L 11 KR 264/21 21. Dezember 2022