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SGG § 192

Sozialgerichtsgesetz

(1) Das Gericht kann im Urteil oder, wenn das Verfahren anders beendet wird, durch Beschluss einem Beteiligten ganz oder teilweise die Kosten auferlegen, die dadurch verursacht werden, dass

1.
durch Verschulden des Beteiligten die Vertagung einer mündlichen Verhandlung oder die Anberaumung eines neuen Termins zur mündlichen Verhandlung nötig geworden ist oder
2.
der Beteiligte den Rechtsstreit fortführt, obwohl ihm vom Vorsitzenden die Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung oder -verteidigung dargelegt worden und er auf die Möglichkeit der Kostenauferlegung bei Fortführung des Rechtsstreites hingewiesen worden ist.
Dem Beteiligten steht gleich sein Vertreter oder Bevollmächtigter. Als verursachter Kostenbetrag gilt dabei mindestens der Betrag nach § 184 Abs. 2 für die jeweilige Instanz.

(2) (weggefallen)

(3) Die Entscheidung nach Absatz 1 wird in ihrem Bestand nicht durch die Rücknahme der Klage berührt. Sie kann nur durch eine zu begründende Kostenentscheidung im Rechtsmittelverfahren aufgehoben werden.

(4) Das Gericht kann der Behörde ganz oder teilweise die Kosten auferlegen, die dadurch verursacht werden, dass die Behörde erkennbare und notwendige Ermittlungen im Verwaltungsverfahren unterlassen hat, die im gerichtlichen Verfahren nachgeholt wurden. Die Entscheidung ergeht durch gesonderten Beschluss.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen - L 16 KR 1/26
23. März 2026
L 16 KR 1/26 23. März 2026
Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 8 BA 9/24
27. Januar 2026
L 8 BA 9/24 27. Januar 2026
Urteil vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen - L 10 VE 11/24
22. Januar 2026
L 10 VE 11/24 22. Januar 2026
Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 5 P 135/25
20. Januar 2026
L 5 P 135/25 20. Januar 2026
Urteil vom Sozialgericht Münster - S 14 R 645/23
15. Januar 2026
S 14 R 645/23 15. Januar 2026
Urteil vom Landessozialgericht Hamburg (1. Senat) - L 1 KR 27/25
11. Dezember 2025
L 1 KR 27/25 11. Dezember 2025
Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 19 AS 1079/23
11. Dezember 2025
L 19 AS 1079/23 11. Dezember 2025
Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 6 SB 6/24
11. Dezember 2025
L 6 SB 6/24 11. Dezember 2025
Beschluss vom Bayerisches Landessozialgericht - L 2 U 99/25
9. November 2025
L 2 U 99/25 9. November 2025
Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 4 U 417/24
7. November 2025
L 4 U 417/24 7. November 2025