SGG § 192

Sozialgerichtsgesetz

(1) Das Gericht kann im Urteil oder, wenn das Verfahren anders beendet wird, durch Beschluss einem Beteiligten ganz oder teilweise die Kosten auferlegen, die dadurch verursacht werden, dass

1.
durch Verschulden des Beteiligten die Vertagung einer mündlichen Verhandlung oder die Anberaumung eines neuen Termins zur mündlichen Verhandlung nötig geworden ist oder
2.
der Beteiligte den Rechtsstreit fortführt, obwohl ihm vom Vorsitzenden die Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung oder -verteidigung dargelegt worden und er auf die Möglichkeit der Kostenauferlegung bei Fortführung des Rechtsstreites hingewiesen worden ist.
Dem Beteiligten steht gleich sein Vertreter oder Bevollmächtigter. Als verursachter Kostenbetrag gilt dabei mindestens der Betrag nach § 184 Abs. 2 für die jeweilige Instanz.

(2) (weggefallen)

(3) Die Entscheidung nach Absatz 1 wird in ihrem Bestand nicht durch die Rücknahme der Klage berührt. Sie kann nur durch eine zu begründende Kostenentscheidung im Rechtsmittelverfahren aufgehoben werden.

(4) Das Gericht kann der Behörde ganz oder teilweise die Kosten auferlegen, die dadurch verursacht werden, dass die Behörde erkennbare und notwendige Ermittlungen im Verwaltungsverfahren unterlassen hat, die im gerichtlichen Verfahren nachgeholt wurden. Die Entscheidung ergeht durch gesonderten Beschluss.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Beschluss vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (14. Senat) - L 14 U 53/21 WA
25. Januar 2022
L 14 U 53/21 WA 25. Januar 2022
Urteil vom Landessozialgericht Baden-Württemberg - L 11 BA 3136/20
20. Juli 2021
L 11 BA 3136/20 20. Juli 2021
Beschluss vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (10. Senat) - L 10 VE 50/19 B
11. Mai 2021
L 10 VE 50/19 B 11. Mai 2021
Beschluss vom Landessozialgericht Baden-Württemberg - L 10 KO 3716/20
4. Mai 2021
L 10 KO 3716/20 4. Mai 2021
Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 20 AL 184/20 B
15. März 2021
L 20 AL 184/20 B 15. März 2021
Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 14 KR 115/20
13. Oktober 2020
S 14 KR 115/20 13. Oktober 2020
Urteil vom Landessozialgericht Baden-Württemberg - L 3 SB 13/20
17. Juni 2020
L 3 SB 13/20 17. Juni 2020
Urteil vom Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern (2. Senat) - L 2 AL 21/15
17. Juni 2020
L 2 AL 21/15 17. Juni 2020
Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 15 U 668/19
26. Mai 2020
L 15 U 668/19 26. Mai 2020
Beschluss vom Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern (7. Senat) - L 7 R 210/18
7. Mai 2020
L 7 R 210/18 7. Mai 2020