(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in
- 1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und - 2.
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse sind:
- 1.
Prüfen und Messen von Anlagen und Anlagenteilen, - 2.
Fügen, - 3.
manuelles Trennen, Spanen und Umformen, - 4.
maschinelles Bearbeiten, - 5.
Instandhalten von Betriebsmitteln, - 6.
Instandhalten von versorgungstechnischen Anlagen und Systemen, - 7.
Installieren von elektrischen Baugruppen und Komponenten in versorgungstechnischen Anlagen und Systemen, - 8.
Montieren und Demontieren von Rohrleitungen und Kanälen, - 9.
Montieren, Demontieren und Transportieren von versorgungstechnischen Anlagen und Systemen, - 10.
Durchführen von Dämm-, Dichtungs- und Schutzmaßnahmen, - 11.
Anwenden von Anlagen- und Systemtechnik sowie Inbetriebnahme von ver- und entsorgungstechnischen Anlagen und Systemen, - 12.
Funktionskontrolle und Instandhaltung von ver- und entsorgungstechnischen Anlagen und Systemen, - 13.
Unterscheiden und Berücksichtigen von nachhaltigen Systemen und deren Nutzungsmöglichkeiten, - 14.
Durchführen von Hygienemaßnahmen, - 15.
kundenorientierte Auftragsbearbeitung, - 16.
Berücksichtigen von bauphysikalischen, bauökologischen und ökonomischen Rahmenbedingungen und - 17.
Gebäudemanagementsysteme.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
betriebliche, technische und kundenorientierte Kommunikation, - 6.
Planen und Steuern von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse und - 7.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
(4) Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach den Absätzen 2 und 3 sind in mindestens einem der folgenden Einsatzgebiete zu vermitteln:
- 1.
Sanitärtechnik, - 2.
Heizungstechnik, - 3.
Lüftungs- und Klimatechnik sowie - 4.
erneuerbare Energien und Umwelttechnik.