SprAuG
Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten
- § 1 Errichtung von Sprecherausschüssen
- § 2 Zusammenarbeit
- § 3 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
- § 4 Zahl der Sprecherausschußmitglieder
- § 5 Zeitpunkt der Wahlen und Amtszeit
- § 6 Wahlvorschriften
- § 7 Bestellung, Wahl und Aufgaben des Wahlvorstands
- § 8 Wahlanfechtung, Wahlschutz und Wahlkosten
- § 9 Ausschluß von Mitgliedern, Auflösung des Sprecherausschusses und Erlöschen der Mitgliedschaft
- § 10 Ersatzmitglieder
- § 11 Vorsitzender
- § 12 Sitzungen des Sprecherausschusses
- § 13 Beschlüsse und Geschäftsordnung des Sprecherausschusses
- § 14 Arbeitsversäumnis und Kosten
- § 15 Zeitpunkt, Einberufung und Themen der Versammlung
- § 16 Errichtung, Mitgliederzahl und Stimmengewicht
- § 17 Ausschluß von Mitgliedern und Erlöschen der Mitgliedschaft
- § 18 Zuständigkeit
- § 19 Geschäftsführung
- § 20 Errichtung
- § 21 Errichtung, Mitgliederzahl und Stimmengewicht
- § 22 Ausschluß von Mitgliedern und Erlöschen der Mitgliedschaft
- § 23 Zuständigkeit
- § 24 Geschäftsführung
- § 25 Aufgaben des Sprecherausschusses
- § 26 Unterstützung einzelner leitender Angestellter
- § 27 Grundsätze für die Behandlung der leitenden Angestellten
- § 28 Richtlinien und Vereinbarungen
- § 29 Geheimhaltungspflicht
- § 30 Arbeitsbedingungen und Beurteilungsgrundsätze
- § 31 Personelle Maßnahmen
- § 32 Wirtschaftliche Angelegenheiten
- § 33 Seeschiffahrt
- § 34 Straftaten gegen Vertretungsorgane der leitenden Angestellten und ihre Mitglieder
- § 35 Verletzung von Geheimnissen
- § 36 Bußgeldvorschriften
- § 37 Erstmalige Wahlen nach diesem Gesetz
- § 38 Ermächtigung zum Erlaß von Wahlordnungen
- § 39 Berlin-Klausel
Standangaben
- Zuletzt geändert durch Art. 222 V v. 31.10.2006 I 2407 (Stand)
Versionen
- 31. Oktober 2006 (ausgewählt)