SteinAusbV 2003 § 2 Ausbildungsdauer, Fachrichtungen

Verordnung über die Berufsausbildung zum Steinmetz und Steinbildhauer/zur Steinmetzin und Steinbildhauerin

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen

1.
Steinmetzarbeiten und
2.
Steinbildhauerarbeiten
gewählt werden.

Referenzen

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