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StGB § 152 Geld, Wertzeichen und Wertpapiere eines fremden Währungsgebiets

Strafgesetzbuch

Die §§ 146 bis 151 sind auch auf Geld, Wertzeichen und Wertpapiere eines fremden Währungsgebiets anzuwenden.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 204 VAs 569/24
27. März 2025
204 VAs 569/24 27. März 2025
Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 204 VAs 36/24
30. Juli 2024
204 VAs 36/24 30. Juli 2024
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 3 StR 433/18
23. Juli 2019
3 StR 433/18 23. Juli 2019