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StGB § 192 Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises

Strafgesetzbuch

Der Beweis der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache schließt die Bestrafung nach § 185 nicht aus, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.

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Zitiert von

Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 1 RVs 180/19
10. Dezember 2019
1 RVs 180/19 10. Dezember 2019