Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts
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fischt oder - 2.
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eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,
Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts
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