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StGB § 299 Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr

Strafgesetzbuch

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer im geschäftlichen Verkehr als Angestellter oder Beauftragter eines Unternehmens

1.
einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, oder
2.
ohne Einwilligung des Unternehmens einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen eine Handlung vornehme oder unterlasse und dadurch seine Pflichten gegenüber dem Unternehmen verletze.

(2) Ebenso wird bestraft, wer im geschäftlichen Verkehr einem Angestellten oder Beauftragten eines Unternehmens

1.
einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen ihn oder einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, oder
2.
ohne Einwilligung des Unternehmens einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen eine Handlung vornehme oder unterlasse und dadurch seine Pflichten gegenüber dem Unternehmen verletze.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Bundesgerichtshof - 2 StR 294/24
22. Mai 2025
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 886/23
31. Oktober 2024
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Urteil vom Bundesgerichtshof - 2 StR 453/23
3. Juli 2024
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Urteil vom Landgericht Bochum - 2 KLs 1/19
28. Juni 2024
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Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 1 ORs 52/24
11. Juni 2024
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Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 3 K 2389/21 E
22. März 2024
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Beschluss vom Bundesgerichtshof - VI ZR 166/22
12. März 2024
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Beschluss vom Bundesgerichtshof - 5 StR 284/23
23. Februar 2024
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 3 L 1514/23
31. Juli 2023
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