StGB § 315d Verbotene Kraftfahrzeugrennen

Strafgesetzbuch

(1) Wer im Straßenverkehr

1.
ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,
2.
als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder
3.
sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 oder 3 Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Der Versuch ist in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 strafbar.

(4) Wer in den Fällen des Absatzes 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(5) Verursacht der Täter in den Fällen des Absatzes 2 durch die Tat den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Beschluss vom Landgericht Flensburg (5. Große Strafkammer) - V Qs 17/21
27. Mai 2021
V Qs 17/21 27. Mai 2021
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle (3. Strafsenat) - 3 Ss 25/21
28. April 2021
3 Ss 25/21 28. April 2021
Beschluss vom Landgericht Aachen - 60 Qs 1/21
11. Februar 2021
60 Qs 1/21 11. Februar 2021
Beschluss vom Verwaltungsgericht Hannover (6. Kammer) - 6 B 5352/20
20. Oktober 2020
6 B 5352/20 20. Oktober 2020
Beschluss vom Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken (1. Strafsenat) - 1 OLG 2 Ss 34/20
19. Mai 2020
1 OLG 2 Ss 34/20 19. Mai 2020
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 908/19
1. Oktober 2019
6 B 908/19 1. Oktober 2019
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 828/19
1. Oktober 2019
6 B 828/19 1. Oktober 2019
Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 12 S 1730/18
19. Juni 2019
12 S 1730/18 19. Juni 2019
Urteil vom Verwaltungsgericht Freiburg - 10 K 3398/18
4. April 2019
10 K 3398/18 4. April 2019