Urteil vom Landgericht Krefeld - 23 NBs 42/24

Tenor

Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Krefeld – Jugendschöffengericht – vom 28.11.2024 (Az.: 26 Ls 109/24) dahingehend abgeändert, dass der Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung kostenpflichtig zu einer Freiheitsstrafe von

1 Jahr und 3 Monaten

verurteilt wird.

Dem Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein wird eingezogen. Ihm darf vor Ablauf von 3 Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.

Die weitergehende Berufung wird verworfen.

Die Berufungsgebühr wird um 1/6 ermäßigt. Zu diesem Bruchteil werden die Kosten des Berufungsverfahrens und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen der Staatskasse auferlegt.

Angewendete Vorschriften:

§ 222 StGB


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