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StGB § 67c Späterer Beginn der Unterbringung

Strafgesetzbuch

(1) Wird eine Freiheitsstrafe vor einer wegen derselben Tat oder Taten angeordneten Unterbringung vollzogen und ergibt die vor dem Ende des Vollzugs der Strafe erforderliche Prüfung, dass

1.
der Zweck der Maßregel die Unterbringung nicht mehr erfordert oder
2.
die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung unverhältnismäßig wäre, weil dem Täter bei einer Gesamtbetrachtung des Vollzugsverlaufs ausreichende Betreuung im Sinne des § 66c Absatz 2 in Verbindung mit § 66c Absatz 1 Nummer 1 nicht angeboten worden ist,
setzt das Gericht die Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung aus; mit der Aussetzung tritt Führungsaufsicht ein. Der Prüfung nach Satz 1 Nummer 1 bedarf es nicht, wenn die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung im ersten Rechtszug weniger als ein Jahr vor dem Ende des Vollzugs der Strafe angeordnet worden ist.

(2) Hat der Vollzug der Unterbringung drei Jahre nach Rechtskraft ihrer Anordnung noch nicht begonnen und liegt ein Fall des Absatzes 1 oder des § 67b nicht vor, so darf die Unterbringung nur noch vollzogen werden, wenn das Gericht es anordnet. In die Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist. Das Gericht ordnet den Vollzug an, wenn der Zweck der Maßregel die Unterbringung noch erfordert. Ist der Zweck der Maßregel nicht erreicht, rechtfertigen aber besondere Umstände die Erwartung, daß er auch durch die Aussetzung erreicht werden kann, so setzt das Gericht die Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung aus; mit der Aussetzung tritt Führungsaufsicht ein. Ist der Zweck der Maßregel erreicht, so erklärt das Gericht sie für erledigt.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen - 1 Ws 8/26
3. März 2026
1 Ws 8/26 3. März 2026
Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht - 1 Ws 8/26
3. März 2026
1 Ws 8/26 3. März 2026
Beschluss vom Oberlandesgericht Nürnberg - Ws 685/25
11. September 2025
Ws 685/25 11. September 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ws 221/25
24. Juli 2025
3 Ws 221/25 24. Juli 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ws 244/25
15. Juli 2025
3 Ws 244/25 15. Juli 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Dresden (1. Strafsenat) - 1 Ws 492/24 (B-Sonst)
19. Dezember 2024
1 Ws 492/24 (B-Sonst) 19. Dezember 2024
Urteil vom Landgericht Bonn - 50 KLs 9/24
28. November 2024
50 KLs 9/24 28. November 2024
Beschluss vom Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken (1. Strafsenat) - 1 Ws 174/24
16. September 2024
1 Ws 174/24 16. September 2024
Beschluss vom Kammergericht (5. Strafsenat) - 5 Ws 93/24, 5 Ws 93/24 - 121 GWs 69/24
22. August 2024
5 Ws 93/24, 5 Ws 93/24 - 121 GWs 69/24 22. August 2024
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ws 148/24
16. April 2024
3 Ws 148/24 16. April 2024