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StPO § 111l Mitteilungen

Strafprozeßordnung

(1) Die Staatsanwaltschaft teilt die Vollziehung der Beschlagnahme oder des Vermögensarrests demjenigen mit, dem ein Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten oder auf Ersatz des Wertes des Erlangten aus der Tat erwachsen ist.

(2) In den Fällen der Beschlagnahme einer beweglichen Sache ist die Mitteilung mit dem Hinweis auf den Regelungsgehalt des Verfahrens über die Herausgabe nach den §§ 111n und 111o zu verbinden.

(3) Wird ein Vermögensarrest vollzogen, so fordert die Staatsanwaltschaft den Anspruchsinhaber zugleich mit der Mitteilung auf zu erklären, ob und in welcher Höhe er den Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten, der ihm aus der Tat erwachsen ist, geltend machen wolle. Die Mitteilung ist mit dem Hinweis auf den Regelungsgehalt des § 111h Absatz 2 und der Verfahren nach § 111i Absatz 2, § 459h Absatz 2 sowie § 459k zu verbinden.

(4) Die Mitteilung kann durch einmalige Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgen, wenn eine Mitteilung gegenüber jedem einzelnen mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre. Zusätzlich kann die Mitteilung auch in anderer geeigneter Weise veröffentlicht werden. Gleiches gilt, wenn unbekannt ist, wem ein Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten oder auf Ersatz des Wertes des Erlangten aus der Tat erwachsen ist, oder wenn der Anspruchsinhaber unbekannten Aufenthalts ist. Personendaten dürfen nur veröffentlicht werden, soweit ihre Angabe zur Wahrung der Rechte der Anspruchsinhaber unerlässlich ist. Nach Beendigung der Sicherungsmaßnahmen veranlasst die Staatsanwaltschaft die Löschung der Bekanntmachung.

Referenzen

Zitiert von

TeU vom Landgericht München II - 5 HK O 17452/21
5. September 2024
5 HK O 17452/21 5. September 2024
Urteil vom Bundesgerichtshof - 5 StR 39/21
18. August 2021
5 StR 39/21 18. August 2021
Beschluss vom Unknown court (5. Strafsenat) - 5 ARs 17/19
10. Juni 2020
5 ARs 17/19 10. Juni 2020
Beschluss vom Unknown court (5. Zivilsenat) - V ZB 56/19
28. Mai 2020
V ZB 56/19 28. Mai 2020
Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht (17. Kammer) - 17 B 4/17
13. Juni 2018
17 B 4/17 13. Juni 2018
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 5 Ws 541/17
7. Dezember 2017
5 Ws 541/17 7. Dezember 2017
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle (1. Strafsenat) - 1 Ws 136/16
22. Juni 2016
1 Ws 136/16 22. Juni 2016
Beschluss vom Landgericht Bonn - 24 Qs-664 Js 10/15-19/16
9. März 2016
24 Qs-664 Js 10/15-19/16 9. März 2016
Beschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat) - 2 BvR 236/08, 2 BvR 237/08, 2 BvR 422/08
12. Oktober 2011
2 BvR 236/08, 2 BvR 237/08, 2 BvR 422/08 12. Oktober 2011
Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Ws 501/11
19. August 2011
2 Ws 501/11 19. August 2011