Die einzelnen Untersuchungshandlungen eines unzuständigen Gerichts sind nicht schon dieser Unzuständigkeit wegen ungültig.
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StPO § 20 Untersuchungshandlungen eines unzuständigen Gerichts
Strafprozeßordnung
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Nichtannahmebeschluss vom Bundesverfassungsgericht (1. Senat 2. Kammer) - 1 BvR 1042/15
25. Februar 2016
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1 BvR 1042/15 | 25. Februar 2016 |