Das Gericht darf sich nicht für unzuständig erklären, weil die Sache vor ein Gericht niederer Ordnung gehöre.
Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
StPO § 269 Verbot der Verweisung bei Zuständigkeit eines Gerichts niederer Ordnung
Strafprozeßordnung
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.