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StPO § 270 Verweisung bei Zuständigkeit eines Gerichts höherer Ordnung

Strafprozeßordnung

(1) Hält ein Gericht nach Beginn einer Hauptverhandlung die sachliche Zuständigkeit eines Gerichts höherer Ordnung für begründet, so verweist es die Sache durch Beschluß an das zuständige Gericht; § 209a Nr. 2 Buchstabe a gilt entsprechend. Ebenso ist zu verfahren, wenn das Gericht einen rechtzeitig geltend gemachten Einwand des Angeklagten nach § 6a für begründet hält.

(2) In dem Beschluß bezeichnet das Gericht den Angeklagten und die Tat gemäß § 200 Abs. 1 Satz 1.

(3) Der Beschluß hat die Wirkung eines das Hauptverfahren eröffnenden Beschlusses. Seine Anfechtbarkeit bestimmt sich nach § 210.

(4) Ist der Verweisungsbeschluß von einem Strafrichter oder einem Schöffengericht ergangen, so kann der Angeklagte innerhalb einer bei der Bekanntmachung des Beschlusses zu bestimmenden Frist die Vornahme einzelner Beweiserhebungen vor der Hauptverhandlung beantragen. Über den Antrag entscheidet der Vorsitzende des Gerichts, an das die Sache verwiesen worden ist.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 206 StRR 398/25
7. Januar 2026
206 StRR 398/25 7. Januar 2026
Urteil vom Amtsgericht Mannheim - 5 Ls 2090 Js 19522/24
10. Dezember 2025
5 Ls 2090 Js 19522/24 10. Dezember 2025
Beschluss vom Landgericht Magdeburg (9. Strafkammer) - 29 Qs 66/25
23. Oktober 2025
29 Qs 66/25 23. Oktober 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 6 StR 358/25
8. Oktober 2025
6 StR 358/25 8. Oktober 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Dresden (1. Strafsenat) - 1 Ws 314/25 HE
7. Oktober 2025
1 Ws 314/25 HE 7. Oktober 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 5 StR 213/25
6. Mai 2025
5 StR 213/25 6. Mai 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht München - 1 Ws 92/25 , 1 Ws 93/25
26. März 2025
1 Ws 92/25 , 1 Ws 93/25 26. März 2025
Beschluss vom Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken (1. Strafsenat) - 1 Ws 141/24
12. Dezember 2024
1 Ws 141/24 12. Dezember 2024
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (7. Strafsenat) - 7 Ws 186/24
26. November 2024
7 Ws 186/24 26. November 2024
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 4 StR 167/24
23. Oktober 2024
4 StR 167/24 23. Oktober 2024