StPO § 298 Einlegung durch den gesetzlichen Vertreter

Strafprozeßordnung

(1) Der gesetzliche Vertreter eines Beschuldigten kann binnen der für den Beschuldigten laufenden Frist selbständig von den zulässigen Rechtsmitteln Gebrauch machen.

(2) Auf ein solches Rechtsmittel und auf das Verfahren sind die für die Rechtsmittel des Beschuldigten geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht (2. Strafsenat) - 2 Ws 4/21
5. Februar 2021
2 Ws 4/21 5. Februar 2021
Beschluss vom Bundesgerichtshof (4. Strafsenat) - 4 StR 149/16
6. Juli 2016
4 StR 149/16 6. Juli 2016
Beschluss vom Landgericht Stralsund (23. Strafkammer) - 23 Qs 52/07
24. Oktober 2007
23 Qs 52/07 24. Oktober 2007