StPO § 313 Annahmeberufung bei geringen Geldstrafen und Geldbußen

Strafprozeßordnung

(1) Ist der Angeklagte zu einer Geldstrafe von nicht mehr als fünfzehn Tagessätzen verurteilt worden, beträgt im Falle einer Verwarnung die vorbehaltene Strafe nicht mehr als fünfzehn Tagessätze oder ist eine Verurteilung zu einer Geldbuße erfolgt, so ist die Berufung nur zulässig, wenn sie angenommen wird. Das gleiche gilt, wenn der Angeklagte freigesprochen oder das Verfahren eingestellt worden ist und die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von nicht mehr als dreißig Tagessätzen beantragt hatte.

(2) Die Berufung wird angenommen, wenn sie nicht offensichtlich unbegründet ist. Andernfalls wird die Berufung als unzulässig verworfen.

(3) Die Berufung gegen ein auf Geldbuße, Freispruch oder Einstellung wegen einer Ordnungswidrigkeit lautendes Urteil ist stets anzunehmen, wenn die Rechtsbeschwerde nach § 79 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten zulässig oder nach § 80 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten zuzulassen wäre. Im übrigen findet Absatz 2 Anwendung.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 4 RVs 7/21
11. Mai 2021
4 RVs 7/21 11. Mai 2021
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 5 RVs 19/20
2. April 2020
5 RVs 19/20 2. April 2020
Beschluss vom Oberlandesgericht Koblenz (4. Strafsenat) - 4 OLG 6 Ss 127/19
6. November 2019
4 OLG 6 Ss 127/19 6. November 2019
Nichtannahmebeschluss vom Bundesverfassungsgericht (1. Senat 3. Kammer) - 1 BvR 2832/15
13. Juni 2017
1 BvR 2832/15 13. Juni 2017
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat 2. Kammer) - 2 BvR 572/17
2. Mai 2017
2 BvR 572/17 2. Mai 2017
Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht (1. Senat 3. Kammer) - 1 BvR 3217/14
28. September 2015
1 BvR 3217/14 28. September 2015
Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht (1. Senat 3. Kammer) - 1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13
24. Juli 2013
1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13 24. Juli 2013
Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht (1. Senat 1. Kammer) - 1 BvR 2883/11
29. Februar 2012
1 BvR 2883/11 29. Februar 2012
Beschluss vom Oberlandesgericht Koblenz (1. Strafsenat) - 1 Ss 54/11, 1 Ws 216/11
18. April 2011
1 Ss 54/11, 1 Ws 216/11 18. April 2011
Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht (1. Senat 1. Kammer) - 1 BvR 388/05
7. März 2011
1 BvR 388/05 7. März 2011