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StPO § 313 Annahmeberufung bei geringen Geldstrafen und Geldbußen

Strafprozeßordnung

(1) Ist der Angeklagte zu einer Geldstrafe von nicht mehr als fünfzehn Tagessätzen verurteilt worden, beträgt im Falle einer Verwarnung die vorbehaltene Strafe nicht mehr als fünfzehn Tagessätze oder ist eine Verurteilung zu einer Geldbuße erfolgt, so ist die Berufung nur zulässig, wenn sie angenommen wird. Das gleiche gilt, wenn der Angeklagte freigesprochen oder das Verfahren eingestellt worden ist und die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von nicht mehr als dreißig Tagessätzen beantragt hatte.

(2) Die Berufung wird angenommen, wenn sie nicht offensichtlich unbegründet ist. Andernfalls wird die Berufung als unzulässig verworfen.

(3) Die Berufung gegen ein auf Geldbuße, Freispruch oder Einstellung wegen einer Ordnungswidrigkeit lautendes Urteil ist stets anzunehmen, wenn die Rechtsbeschwerde nach § 79 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten zulässig oder nach § 80 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten zuzulassen wäre. Im übrigen findet Absatz 2 Anwendung.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 2 WD 36.25
10. Dezember 2025
2 WD 36.25 10. Dezember 2025
Beschluss vom Kammergericht (4. Strafsenat) - 4 Ws 7/24, 4 Ws 7/24 - 161 AR 6/24
29. Februar 2024
4 Ws 7/24, 4 Ws 7/24 - 161 AR 6/24 29. Februar 2024
Beschluss vom Kammergericht (3. Strafsenat) - (3) 162 Ss 31/22 (9/22)
23. März 2022
(3) 162 Ss 31/22 (9/22) 23. März 2022
Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 4 RVs 7/21
11. Mai 2021
4 RVs 7/21 11. Mai 2021
None vom Oberlandesgericht Dresden - 2 Ws 456/20
6. November 2020
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Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 5 RVs 19/20
2. April 2020
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Beschluss vom Oberlandesgericht Koblenz (4. Strafsenat) - 4 OLG 6 Ss 127/19
6. November 2019
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Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe - 2 Ws 308/17
26. Oktober 2017
2 Ws 308/17 26. Oktober 2017
Beschluss vom Kammergericht (5. Strafsenat) - (5) 121 Ss 143/17 (65/17)
16. Oktober 2017
(5) 121 Ss 143/17 (65/17) 16. Oktober 2017
Nichtannahmebeschluss vom Bundesverfassungsgericht (1. Senat 3. Kammer) - 1 BvR 2832/15
13. Juni 2017
1 BvR 2832/15 13. Juni 2017