Warning: This law text might be outdated since the content is not activately maintained. Please check with offical sources.

StVollzG § 61 Art und Umfang der Leistungen

Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung

Für die Art der Gesundheitsuntersuchungen und medizinischen Vorsorgeleistungen sowie für den Umfang dieser Leistungen und der Leistungen zur Krankenbehandlung einschließlich der Versorgung mit Hilfsmitteln gelten die entsprechenden Vorschriften des Sozialgesetzbuchs und die auf Grund dieser Vorschriften getroffenen Regelungen.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von