TierpflMstrV 2009 Anlage 2 (zu § 7 Absatz 5)

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Tierpflegemeister/Geprüfte Tierpflegemeisterin

(Fundstelle: BGBl. I 2009, 520;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

(Bezeichnung der zuständigen Stelle)
Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Abschluss <BR/> Geprüfter Tierpflegemeister/Geprüfte Tierpflegemeisterin

Herr/Frau  geboren am  in  hat am  die Prüfung zum anerkannten Abschluss
Geprüfter Tierpflegemeister/Geprüfte Tierpflegemeisterin

nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Tierpflegemeister/Geprüfte Tierpflegemeisterin vom 16. März 2009 (BGBl. I S. 513), die durch Artikel 50 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist, mit folgenden Ergebnissen bestanden:

Punkte Note I. Grundlegende Qualifikationen Prüfungsbereiche: Rechtsbewusstes Handeln Betriebswirtschaftliches Handeln Zusammenarbeit im Betrieb (Im Fall des § 6: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 6 im Hinblick auf die am
in  vor abgelegte Prüfung in dem
Prüfungsteil/Prüfungsbereich freigestellt.“)
II. Handlungsspezifische Qualifikationen Punkte Note 1. Situationsaufgabe im Handlungsfeld
„Betriebstechnik“


2. Praktische Aufgabe im Handlungsfeld
„Betriebstechnik“


3. Situationsaufgabe im Handlungsfeld
„Betriebsorganisation“


4. Fachgespräch im Handlungsfeld
„Führung und Personal“


5. Gesprächssimulation im Handlungsfeld
„Führung und Personal"


(Im Fall des § 6: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 6 im Hinblick auf die am
in vor abgelegte Prüfung in dem
Prüfungsteil/Prüfungsbereich freigestellt.“)
III. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin hat nach § 3 Absatz 5 den Nachweis über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse durch die Prüfung am in
vor erbracht.

Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2).



Datum  Unterschrift(en)  (Siegel der zuständigen Stelle)

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