Auf die Verjährung finden die für unerlaubte Handlungen geltenden Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.
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UmweltHG § 17 Verjährung
Umwelthaftungsgesetz
Referenzen
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Zitiert von
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Urteil vom Landgericht Aachen - 6 S 68/97
31. August 2000
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6 S 68/97 | 31. August 2000 |