UmweltHG § 17 Verjährung

Umwelthaftungsgesetz

Auf die Verjährung finden die für unerlaubte Handlungen geltenden Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von