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UmweltHG § 17 Verjährung

Umwelthaftungsgesetz

Auf die Verjährung finden die für unerlaubte Handlungen geltenden Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Landgericht Aachen - 6 S 68/97
31. August 2000
6 S 68/97 31. August 2000