Der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf ist für einen wirtschaftlichen Verein nach den §§ 9 bis 12 zu prüfen. Bei einem eingetragenen Verein ist diese Prüfung nur erforderlich, wenn mindestens zehn vom Hundert der Mitglieder sie schriftlich verlangen.
Warning: This law text might be outdated since the content is not activately maintained. Please check with offical sources.
UmwG 1995 § 100 Prüfung der Verschmelzung
Umwandlungsgesetz
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.